Brut und Setzzeit - Hunde an die Leine!

Jedes Jahr aufs Neue versucht man als Jäger diesbezüglich aufzuklären, Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Auch das gehört zu den Tätigkeiten eines Jägers. 

Ein tragischer Zwischenfall am Wochenende. Ein Anruf, am anderen Ende der Leitung eine aufgeregte Frauenstimme: "Da hängt ein Reh im Zaun und es klagt ganz fürchterlich!" Ein Reh, hoffentlich keine Ricke, denkt man sich zu dieser Zeit im Jahr. Und wenn doch, dann bitte nicht so schwer verletzt, dass man es abfangen muss. Der Stress den die Ricke in dieser Situation hat, gefährdet das ungeborene Kitz. 

Man schnappt sich Hund und Messer zum eventuellen Abfangen. Dann geht's Richtung Revier. Keine Zeit verlieren.

Als an der beschriebenen Stelle angekommen wird, sieht man das leidende Stück Rehwild schon am Zaun. Ein Maschendrahtzaun mit größeren Löchern und ein darin verfangenes Reh. Beim Herantreten an das schwer atmende, völlig gestresste Reh sieht man schon den stark schweißenden, verletzten Träger. Die Verletzungen am Träger sind so schwer, dass das Reh abgefangen werden muss. Zudem hat sich das Reh, bei seinem Versuch sich aus dem Zaun zu befreien, einen Vorderlauf gebrochen. Die Verletzungen am Träger weisen allem Anschein nach auf einen Hund hin. Zu allem übel eine tragende Ricke. Kurz setzt man sich neben das Stück. Denkt nach, wie kann sowas passieren? Wieso muss so was passieren? Man leistet so viel Öffentlichkeitsarbeit und bringt teils sogar Hinweisschilder in den Revieren an, dass man bitte grade zur Brut-und Setzzeit seine Hunde doch an die Leine nehmen möge. Wieso werden diese Hinweise so oft belächelt und wenn man dann jemanden im Wald trifft, der seinen Hund frei laufen lässt, ihn freundlich darauf hinweist, den Hund bitte an die Leine zu nehmen, weil..., schlägt einem so oft Wut und Unverständnis entgegen. Der Hund hört. Was man denn wolle? Der Hund wildert nicht. Dem fällt gar nicht ein zu jagen. Und dann? Dann sind die Leute plötzlich ganz ruhig, wenn doch etwas passiert. Jäger sind nicht die, die mit erhobenem Zeigerfinger gerne Hundebesitzer zurechtweisen, weil man möglichst viele Rehe zum Abschießen haben möchte, wie es einem hin und wieder an den Kopf geworfen wird. Es geht darum, dass wir Jäger erfahren müssen, was es heißt, ein leidendes Stück Wild von seinen Qualen zu erlösen, welches von einem Hund gehetzt oder verletzt wurde. Die Todesschreie des Rehs gehen einem durch Mark und Bein. Nicht die Hundehalter sind es, die in die angsterfüllten Augen des Tieres während des Abfangens schauen müssen.

Es gibt so viele Hundebesitzer die ihre Schützlinge im Wald frei laufen lassen. Mit dem Gedanken, es passiert schon nichts. Die Besitzer der Hunde reagieren sichtlich genervt beim Anblick der Schilder, ihren Hund an die Leine zu nehmen. Freut man sich doch auf einen entspannten Spaziergang mit freilaufendem Hund. Und der große Irrtum, der nach wie vor herrscht, dass wenn der Hund das Reh kurz hetzt, schon nichts passieren wird, denn es ist schließlich entkommen. Die Folgen sind oftmals aber, dass die hochtragenden Ricken ihre Kitze verlieren können, da die Hetze durch einen Hund ernormen Stress auslöst. Viel Schlimmer ist die Geschichte mit der tragenden Ricke, die sich im Zaun verfangen hat, während sie von einem Hund gehetzt wurde. Dieser hat sich dann noch im Träger verbissen. Nicht immer stoppt ein Zaun die Hetze. Tragende Stücke sind ohnehin langsamer und der Hund hat im schlimmsten Fall traurigen Erfolg. Geschehnisse, die so nicht passieren müssen. 

Deshalb unser Appell an alle Hundebesitzer:

Haltet euch an die Leinenpflicht während der Brut und Setzzeit. Verlasst die Wege nicht und stört die Wildtiere nicht. Nicht nur im Wald, auch an den Feldern und Wiesen gilt besonders Achtsamkeit. Hasen sitzen in ihren Sassen. Enten brüten an See oder Teichrändern. In der Zeit vom 1.April bis 15.Juli herrscht zum Beispiel in Niedersachsen pauschal Leinenzwang für Hunde in Wald und Flur. In anderen Bundesländern sind es einzelne Kommunen die einen allgemeinen Leinenzwang vorsehen. Ein Verstoß kann mit einer vierstelligen Geldstrafe geahndet werden.